Innere Sicherheit ist keines der Themen, bei denen sich CDU, Grüne und FDP schnell einig sein dürften. Das zeigt auch das Papier zum Sondierungsstand vom Montag, denn es enthält vor allem offene Fragen. Nur in wenigen Punkte wird es konkret, wie die Jamaika-Parteien die „Balance“ zwischen der „bestmögliche[n] Sicherheit für unser Land und bürgerliche Freiheitsrechte“ erreichen wollen, der sie sich verschreiben.
Vielen Behörden wird im Sondierungsstand mehr Personal verprochen: Polizeien, BSI und Justiz. Die Polizeien sollen außerdem eine bessere, einheitliche IT bekommen, die Justiz dafür „effizientere Verfahren und die Nutzung digitaler Möglichkeiten auf höchstem Sicherheitsstandard“. Darüberhinaus wollen die Parteien die Abwehr von Cyberangriffen vereinheitlichen.
Bundesverfassungsschutz soll mächtiger werden
Zu den spannenden Punkten gehört die Zukunft des Verfassungsschutzes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll „auf freiwilliger Basis durch Vereinbarung mit einzelnen Ländern den Verfassungsschutz dort übernehmen können“, Länder sollen „auch die gemeinsame Erfüllung von Verfassungsschutzaufgaben vereinbaren“ können. Das kommt der Wahlprogrammforderung der FDP nahe, die für mehr Arbeitsteilung plädierte.
Vom Wahlkampfvorschlag der Grünen, den Verfassungsschutz grundlegend zu reformieren und ein neues „Bundesamt zur Gefahrenerkennung und Spionageabwehr“ zu gründen, ist darin nicht viel erkennbar. Stattdessen liest sich der Punkt wie eine Vorbereitung auf die Forderungen des letzten Innenministers Thomas de Maizière, der die Landesämter für Verfassungsschutz abschaffen wollte.
„Wir wollen wissen, wer in die EU kommt.“
In einem anderen Punkt herrschte zumindest oberflächlich Einigkeit – beim Schutz der EU-Außengrenzen. Die müssten wirksam kontrolliert werden, denn: „Wir wollen wissen, wer in die EU kommt.“ Dieser Satz ist quasi aus dem Wahlprogramm der Grünen kopiert, wo es heißt: “ Wir wollen wissen, wer nach Europa kommt.“ Knackpunkte, wie diese Kontrolle aussehen soll und welches Ziel sie hat, sind noch nicht aufgeführt.
Beim Thema Videoüberwachung findet sich nichts Überraschendes: Sie soll an „Kriminalitätsschwerpunkten, an besonders gefährlichen Orten, Einrichtungen und Veranstaltungen“ eingesetzt werden können. Das ist in verschiedenen Landespolizeigesetzen bereits geregelt. Und kommt auch der Forderung der Grünen nach, nur anlassbezogene Videoüberwachung einzurichten. Von einer regelmäßigen Evaluation ist jedoch nicht mehr die Rede, sie wäre nötig, um eine faktenbasierte Diskussion über Nutzen und Verhältnismäßigkeit von Überwachungskameras überhaupt zu führen.
„Intelligente“ Videoüberwachung, Vorratsdaten, Geheimdienstkontrolle: ungeklärt
Zunächst ist noch nicht geklärt, ob die CDU den im Wahlprogramm gewünschten Einsatz von sogenannter intelligenter Videotechnik bekommt, die Videoüberwachung mit Gesichts- oder Verhaltenserkennung kombiniert. Darüber wollen die aktuellen Sondierungspartner noch reden.
Die Liste der offenen Fragen ist lang, einige davon enthalten erhebliches Konfliktpotential. Sie umfasst die „Frage der Speicherung von Daten“, womit die Vorratsdatenspeicherung gemeint sein dürfte. Die CDU äußerte sich im Wahlkampf nicht zu dem Thema, die Grünen lehnten sie ab und die FDP schlug eine Quick-Freeze-Lösung vor, bei der die Kommunikationsdaten erst dann gespeichert werden, wenn ein konkreter Anlass besteht und ein Gericht diese Daten daraufhin freigeben muss.
Ebenso steht der Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung noch zur Debatte. Ein Thema, bei dem sich Grüne und FDP eigentlich sperren müssten, doch in einem Beispiel aus Hessen brachte die dortige schwarz-grüne Landesregierung jüngst ein Gesetz auf den Weg, das dem Verfassungsschutz den Einsatz von Staatstrojanern ermöglichen soll. Und auch in Baden-Württemberg spricht sich die grün-schwarze Landesregierung für Staatstrojaner aus. Außerdem ist offen: die Kontrolle der Geheimdienste, die Stärkung der Bundesdatenschutzbeauftragten, ein Whistleblower-Gesetz und die Zukunft des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
Ohne, dass einer der Verhandlungspartner seine Positionen aufweicht oder sogar aufgibt, lassen sich die Parteien bei den meisten der offenen Fragen nicht zusammenbringen. Bei anderen müssen sie sich erst einmal eine Position bilden, wie im Fall eines Whistleblower-Gesetzes: Die Union hatte in vorigen Koalitionen ein solches Gesetz blockiert, im aktuellen Wahlprogramm aber nichts mehr dazu geäußert. Das Verhalten von Unionsabgeordneten im EU-Parlament legt nahe, dass sich an der Ablehnungshaltung nichts geändert hat.
